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„Dolmetscher als Kassenleistung“ BDÜ unterstützt Forderung von Staatsministerin Maria Böhmer nach geschulten Dolmetschern für Migranten in der Arztpraxis 23.05.10

(Berlin, 21. Mai 2010) Der Bundesverband der Dolmetscher und
Übersetzer e.V. (BDÜ) unterstützt die Forderung von Staatsministerin
Maria Böhmer nach ausgebildeten Dolmetschern für ausländische
Patienten. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
sprach sich am 20. Mai 2010 anlässlich der Jahrestagung des
Deutschen Ethikrates in Berlin dafür aus, Dolmetscherdienste
beim Arzt in den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkassen aufzunehmen. Sie weist damit auf einen
Missstand hin, den der Verband seit Jahren mit Sorge
beobachtet. „In Migrantenkreisen dolmetschen aus
Kostengründen oft die Kinder für ihre Eltern“, weiß Norma Keßler,
Vizepräsidentin des BDÜ. „Das ist für Kinder unzumutbar.“ Doch
das ist nicht das einzige Problem. „Auch wenn erwachsene
Verwandte als Dolmetscher einspringen, sind Missverständnisse
aufgrund von Sprachbarrieren nicht auszuschließen.“ Das kann
für die Gesundheit von Patienten gravierende Folgen haben.
Die Wahrnehmung von Schmerzen und deren Beschreibung sind
kulturell spezifisch. „Laiendolmetscher“ sind mit dieser Aufgabe oft
überfordert. „Der Einsatz qualifizierter Dolmetscher im
Gesundheitswesen bedeutet für Ärzte und Patienten Sicherheit“, so
Keßler. „Der Arzt kann sicher sein, dass sein Patient ihm mithilfe
eines geschulten Dolmetschers das Krankheitsbild umfassend
beschreiben kann. Zugleich weiß er, dass der Patient seine
Anweisungen verstehen und befolgen kann.“

Krankenhäuser haben die Möglichkeit, Dolmetschleistungen im
Rahmen der patientengebundenen Verwaltungskosten abzurechnen.
Ärzte haben diese Abrechnungsmöglichkeit nicht. Der Verband regt
an, dass die Kosten für eine qualifizierte Verdolmetschung von den
Krankenkassen übernommen werden sollten, angelehnt an das
Modell der Gebärdensprachdolmetscher. Diese können mit einem
entsprechenden Qualifikationsnachweis ihre Leistungen in der Regel
nach JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz)
abrechnen. Die rechtliche Grundlage ist das im Grundgesetz (Artikel
3, Absatz 3) verankerte Recht, wonach niemand wegen seiner
Sprache benachteiligt werden darf.

Hinweis: Der BDÜ hat eine Broschüre „Qualitätssicherung im
Gesundheitswesen“ erstellt. Mit der Broschüre will der Verband
das Bewusstsein für die verantwortungsvolle Rolle von
Dolmetschern im Gesundheitswesen schärfen. Die Broschüre
steht auf der BDÜ-Website unter „Aktuelles“ zum kostenlosen
Herunterladen bereit www.bdue.de)  

Über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.:
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in
Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und
Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern
repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und
Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in
Deutschland und sogar in Europa. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität,
denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche
Qualifikation nachweisen. Weitere Informationen unter www.bdue.de  

Pressekontakt:

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
Birgit Golms M. A.
Pressesprecherin
Kurfürstendamm 170
D-10707 Berlin
Tel.: (030) 88 62 76 44
Fax: (030) 88 62 76 45
Mobil: 0173 / 66 107 15
Internet: www.bdue.de  
e-mail  
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