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„Dolmetscher als Kassenleistung“ BDÜ unterstützt Forderung von Staatsministerin Maria Böhmer nach geschulten Dolmetschern für Migranten in der Arztpraxis | 23.05.10 |
(Berlin, 21. Mai 2010) Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) unterstützt die Forderung von Staatsministerin Maria Böhmer nach ausgebildeten Dolmetschern für ausländische Patienten. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration sprach sich am 20. Mai 2010 anlässlich der Jahrestagung des Deutschen Ethikrates in Berlin dafür aus, Dolmetscherdienste beim Arzt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Sie weist damit auf einen Missstand hin, den der Verband seit Jahren mit Sorge beobachtet. „In Migrantenkreisen dolmetschen aus Kostengründen oft die Kinder für ihre Eltern“, weiß Norma Keßler, Vizepräsidentin des BDÜ. „Das ist für Kinder unzumutbar.“ Doch das ist nicht das einzige Problem. „Auch wenn erwachsene Verwandte als Dolmetscher einspringen, sind Missverständnisse aufgrund von Sprachbarrieren nicht auszuschließen.“ Das kann für die Gesundheit von Patienten gravierende Folgen haben. Die Wahrnehmung von Schmerzen und deren Beschreibung sind kulturell spezifisch. „Laiendolmetscher“ sind mit dieser Aufgabe oft überfordert. „Der Einsatz qualifizierter Dolmetscher im Gesundheitswesen bedeutet für Ärzte und Patienten Sicherheit“, so Keßler. „Der Arzt kann sicher sein, dass sein Patient ihm mithilfe eines geschulten Dolmetschers das Krankheitsbild umfassend beschreiben kann. Zugleich weiß er, dass der Patient seine Anweisungen verstehen und befolgen kann.“ Krankenhäuser haben die Möglichkeit, Dolmetschleistungen im Rahmen der patientengebundenen Verwaltungskosten abzurechnen. Ärzte haben diese Abrechnungsmöglichkeit nicht. Der Verband regt an, dass die Kosten für eine qualifizierte Verdolmetschung von den Krankenkassen übernommen werden sollten, angelehnt an das Modell der Gebärdensprachdolmetscher. Diese können mit einem entsprechenden Qualifikationsnachweis ihre Leistungen in der Regel nach JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) abrechnen. Die rechtliche Grundlage ist das im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) verankerte Recht, wonach niemand wegen seiner Sprache benachteiligt werden darf. Hinweis: Der BDÜ hat eine Broschüre „Qualitätssicherung im Gesundheitswesen“ erstellt. Mit der Broschüre will der Verband das Bewusstsein für die verantwortungsvolle Rolle von Dolmetschern im Gesundheitswesen schärfen. Die Broschüre steht auf der BDÜ-Website unter „Aktuelles“ zum kostenlosen Herunterladen bereit www.bdue.de) Über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.: Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland und sogar in Europa. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation nachweisen. Weitere Informationen unter www.bdue.de Pressekontakt: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) Birgit Golms M. A. Pressesprecherin Kurfürstendamm 170 D-10707 Berlin Tel.: (030) 88 62 76 44 Fax: (030) 88 62 76 45 Mobil: 0173 / 66 107 15 Internet: www.bdue.de |
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