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Faire Gerichtsprozesse ohne Sprachbarrieren 30.06.10

(Berlin, 30. Juni 2010) Der Bundesverband der Dolmetscher und
Übersetzer e.V. (BDÜ) begrüßt die Entscheidung des Europaparlaments,
dass jeder Bürger in einem EU-Land künftig das Recht auf
Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren hat. Die
Abgeordneten stimmten am 16. Juni in Straßburg mit großer Mehrheit für
die neue Richtlinie. „Faire Prozesse brauchen qualifizierte Dolmetscher
und Übersetzer“, weiß BDÜ-Präsident Johann J. Amkreutz. Der Verband
hatte sich deshalb im Vorfeld der Entscheidung in Straßburg und Brüssel
für die Qualitätssicherung hinsichtlich der Sprachdienstleistungen
eingesetzt. Das Engagement des BDÜ brachte eine Verstärkung der
Rechte von Angeklagten auf Verdolmetschung und Übersetzungen.
Amkreutz: „Die Anforderungen an die Qualität der Dolmetsch- und
Übersetzungsleistungen sowie deren Kontrolle wurden jetzt klarer in den
Richtlinien verankert als zunächst vorgesehen. Unserer Forderung,
nationale Verzeichnisse mit qualifizierten Sprachexperten verpflichtend
vorzuschreiben, wurde entsprochen.“

Erstmals haben Betroffene zukünftig in jedem EU-Land das Recht auf
qualitativ gute Verdolmetschung und Übersetzung, um sich in ihrer
Muttersprache verständigen zu können. Weil die Mitgliedstaaten bereits
zugestimmt haben, ist jetzt der Weg frei für die Umsetzung in nationales
Recht. Die EU-Länder haben dafür drei Jahre Zeit. In der Praxis bedeutet
die Umsetzung der Richtlinie unter anderem, dass Angeklagte in einem
Strafverfahren das Recht auf Verdolmetschung von polizeilichen
Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen und der Kommunikation mit
einem Anwalt haben. Alle wesentlichen Dokumente müssen übersetzt
werden. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen, unabhängig vom
Verfahrensausgang, für die entstehenden Dolmetsch- und
Übersetzungskosten aufkommen.

Offen ist zurzeit noch die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein
begleitender Entschluss zur Richtlinie mit Hinweisen an die
Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht
verabschiedet wird. Amkreutz: „Der BDÜ wird die Entwicklung
aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für die Qualitätssicherung von
Sprachdienstleistungen in Strafverfahren einsetzen.“

Weiterführende Informationen:

Der vom Parlament verabschiedete Richtlinientext im Internet:
register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st10/st10420.de10.pdf
Die legislative Entschließung auf der Website des Europaparlaments (16.6.2010):
www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2010  
0220&format=XML&language=DE#BKMD-15

Über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.:

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt
seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik
und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent
aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für
Sprachmittler in Deutschland. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle
Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation nachweisen.
Weitere Informationen unter www.bdue.de  

Kontakt BDÜ:

Bundesverband der Dolmetscher und
Übersetzer e.V. (BDÜ)
Norma Keßler, BDÜ-Vizepräsidentin
Kurfürstendamm 170
D-10707 Berlin
Tel.: (030) 88712830
Fax: (030) 88712840
Internet: www.bdue.de  
e-mail  

Pressekontakt:

golms communications
Birgit Golms M.A.
PR-Beraterin (DAPR)
Windscheidstraße 24
D-10627 Berlin
Tel.: (030) 88627644
Fax: (030) 88627645
Internet: www.golms-communications.com  
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